Erdbestattung
Die am häufigsten gewählte Form der Beisetzung ist die Erdbestattung. Dabei wird der Körper des Verstorbenen in einen Sarg gebettet und auf dem Friedhof dem Erdreich übergeben. Dies kann an einer noch zu Lebzeiten vom Verstorbenen selbst oder später von seinen Angehörigen ausgesuchten Wahlgrabstelle oder an einer Reihengrabstelle geschehen.
Die Erdbestattung war lange die vorherrschende Bestattungsform in christlichen Kulturen. Nach deren Übermittlung wird der Körper des Verstorbenen bei der Auferstehung wieder lebendig und sollte deshalb unversehrt bestattet werden.
Bei der Erdbestattung werden folgende Grabstätten unterschieden:
- Erdfamiliengrabstätten: Größe und Lage der Grabstätte sind frei wählbar.
- Erdwahlgrabstätten: Lage und bis zu vier der nebeneinander liegenden Grabstellen sind wählbar. Zusätzliche Urnenbeisetzung möglich.
- Erdreihengrabstätten: Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar, Lage und Größe sind nicht wählbar. Zusätzliche Urnenbeisetzung möglich.
- Erdgemeinschaftsgrabstätten: Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar, Lage ist nicht wählbar, keine individuelle Kennzeichnung. Die Gemeinschaftsfelder werden durch die Friedhofsverwaltung gepflegt.







