Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Toten in einem Krematorium eingeäschert und anschließend mit einer Urne in einem Urnengrab auf dem Friedhof beigesetzt oder auf See bestattet. In Deutschland gibt es diese Form der Bestattung seit Ende des 19. Jahrhunderts. Es wird zwischen folgenden Urnengrabstätten unterschieden.
- Urnenfamiliengrabstätte: Grabstättengröße und Lage sind wählbar. Das Nutzungsrecht ist verlängerbar.
- Urnenwahlgrabstätte: Wählbar sind die Anzahl der nebeneinander liegenden Grabstellen und die Lage. Je Grabstelle sind bis zu vier Urnen möglich. Das Nutzungsrecht ist verlängerbar.
- Urnenreihengrabstätte: Nutzungsrecht, Lage und Größe der Grabstätte sind nicht wählbar.
- Urnengemeinschaftsgrabstätte: Nutzungsrecht und Lage sind nicht wählbar, keine individuell gekennzeichneten Gräber, einheitliche Pflege, Blumen und Kränze dürfen nur an bestimmten Stellen niedergelegt werden.
- Aschengrabstätte: Die lose Asche der Verstorbenen wird über einem aus dem Erdboden ausgehobenen Aschegrab ausgestreut.







