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Seebestattung

Die Seebestattung ist eine Variante der Feuerbestattung, bei der die sterblichen Überreste des Verstorbenen der See übergeben werden. Die Asche wird in eine See-Urne gefüllt und fernab der so genannten Dreimeilenzone, in Gebieten, in denen weder gefischt noch Wassersport betrieben wird, nach seemännischer Tradition ins Meer geworfen.

Für eine Einäscherung und eine Seebestattung muss der schriftliche Wunsch des Verstorbenen vorliegen. In einigen Fällen können entscheidungsberechtigte Verwandte diese Art der Bestattung anordnen. Neben einer Verfügung des Verstorbenen ist für die Seebestattung eine Ausnahmegenehmigung vom Friedhofszwang notwendig.

Der Kapitän und die Angehörigen richten auf See Abschiedsworte an den Verstorbenen und werfen ihm Blumen nach. Die Stelle, an der die Urne dem Wasser übergeben wird, verzeichnet der Kapitän mit einem Eintrag ins Schiffstagebuch. Das Bestattungsinstitut übergibt den Angehörigen später einen Auszug aus diesem Buch.

Die Seebestattung hat den Vorteil, dass keine Friedhofsgebühren und Grabpflegekosten anfallen.

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