Was nach dem Sterbefall zu tun ist
Ist ein Mensch verstorben, muss als erstes ein Arzt gerufen werden, der offiziell den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Erst dann kann ein Bestattungsunternehmen die Überführung des Toten veranlassen.
Der Bestatter übernimmt im Bestattungsinstitut die hygienische und ästhetische Versorgung des Toten. Anschließend wird er zum Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium überführt, je nachdem welche Bestattungsart mit dem Bestatter vereinbart wurde. Dann wird ein Sarg oder eine Urne ausgesucht. Der Bestatter legt in Absprache mit der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. dem Krematorium einen Bestattungstermin fest.
Um Angehörige zu entlasten, kümmert sich das Bestattungsinstitut außerdem oft um sämtliche Formalien, die es bei Bürger- und Standesämtern, im Krankenhaus, mit Versicherungen und Arbeitgebern zu klären gilt. So meldet es den Verstorbenen von Rentenbezügen und Versicherungen ab und sorgt dafür, dass Ansprüche aus Lebens- und Sterbeversicherungen geltend gemacht werden.







