Wie bereits erwähnt ist die Höhe der Bestattungskosten abhängig von der Bestattungsart sowie von regionalen Gebühren. Die obige Auflistung macht deutlich, dass im Todesfall häufig mit einer „Kostenlawine“ zu rechnen ist. Die Bestattungskosten bewegen sich dabei in einem Rahmen von etwa 3.000 Euro für die günstigste Variante einer anonymen Bestattung bis hin zu 15.000 Euro für eine würdevolle Bestattung auf gehobenem Niveau, die an nichts spart.
Nicht unerheblich sind auch die „Folgekosten“, die Angehörige teils über Jahrzehnte leisten müssen – wie etwa die Dauergrabpflege. Bei einem 30-jährigen Beauftragungszeitraum ist hierfür mit Kosten in Höhe von durchschnittlich 12.000 Euro zu rechnen.
Neben den Bestattungskosten kommen auf die Angehörigen unter Umständen weitere Kosten zu: Hat der Verstorbene allein gelebt und ist eine Haushaltsauflösung somit unumgänglich, betragen die zusätzlichen Kosten – je nach Wohnsituation – schnell mehrere tausend Euro.
TIPP: Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Kosten einer Bestattung sind, die Ihren persönlichen Vorstellungen am ehesten gerecht werden würde, dann können Sie dies mit unserem Bestattungskostenrechner ganz leicht in Erfahrung bringen.
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die Übernahme der Bestattungskosten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. In § 1968 BGB heißt es dazu: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Die engsten Angehörigen – in der Regel sind dies der überlebende Ehepartner oder die Kinder des Verstorbenen – stehen laut Gesetz nicht nur in der Pflicht, die Bestattung zu organisieren, sie haben darüber hinaus auch die Kosten zu tragen. In allen Fällen, in denen der Nachlass zur Deckung nicht ausreicht, stehen die Erben mit ihrem Privatvermögen dafür ein. Ein Sonderfall liegt vor, wenn Angehörige, die selbst nicht Erben sind, die Bestattungskosten zunächst übernommen haben – denn dann dürfen sie diese von den Erben zurückverlangen.
Wer kommt für die Beerdigungskosten auf, wenn Hinterbliebene ihr Erbe ausschlagen?
Um nicht für die Beerdigungskosten eines Verwandten aufkommen zu müssen, schlagen einige Hinterbliebene ihr Erbe aus. Die Annahme, mit dieser Entscheidung von den Kosten verschont zu bleiben, ist jedoch nur bedingt richtig. Wenn nicht alle Angehörigen das Erbe ausschlagen, muss der verbliebene Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen. Dann haben Sie „Glück gehabt“. Schlagen jedoch alle Erben ihr Erbe aus, kann es passieren, dass Sie die Beerdigungskosten dennoch übernehmen müssen, da Sie zu den sogenannten Totenfürsorgeberechtigten zählen.
Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn kein Geld da ist?
Sofern keiner der rechtmäßigen Erben für die Beerdigungskosten aufkommen kann, besteht die Möglichkeit, eine Sozialbestattung zu beantragen. Dazu wenden Sie sich am besten direkt an das zuständige Sozialamt. Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder eine geringe Rente bezieht, hat hier gute Aussichten auf Kostenübernahme. Bereiten Sie sich jedoch in jedem Fall darauf vor, dass das Sozialamt im Detail ihre Gehalts- und Vermögensnachweise prüfen wird. Sie werden sicherstellen wollen, dass Sie wirklich nicht in der Lage sind, für die Beerdigungskosten aufzukommen.
Wie lässt sich für die Bestattung vorsorgen?
Nicht nur gesellschaftlich ist der Tod ein Tabuthema – auch für den Einzelnen gilt, dass der Tod oft verdrängt wird und nicht gerade im Fokus der Betrachtung steht. Nur die wenigsten machen sich zu Lebzeiten Gedanken über das eigene Begräbnis. In der Folge müssen Angehörige später auf die Schnelle viele Entscheidungen treffen – und das in einer Situation, in der sie durch den Tod einer nahe stehenden Person ohnehin seelisch schwer belastet werden.
Dabei ist es ganz einfach, vorzusorgen: Mit einer Bestattungsverfügung halten Sie Ihre Wünsche für das eigene Begräbnis fest – und lassen Ihre Angehörigen mit dieser schweren Entscheidung nicht allein. Eine Sterbegeldversicherung bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Angehörigen auch finanziell zu entlasten. Die Versicherung zahlt im Todesfall einen Geldbetrag an die Hinterbliebenen aus, der bestenfalls sämtliche Bestattungskosten abdeckt.
TIPP: Eine Sterbegeldversicherung bietet finanzielle Unterstützung im Todesfall zu überschaubaren Kosten. Berechnen Sie gleich jetzt den Versicherungsbeitrag nach ihrer bevorzugten Versicherungssumme: