Wer einen Teil der eigenen Familie im Ausland zurückgelassen hat, kennt dieses Gefühl: Man ist längst angekommen, doch ein Stück der eigenen Geschichte hängt noch an einem anderen Ort fest. Eine Familie aus dem Ausland nachholen zu wollen, klingt nach einem einzigen Antrag – ist in Wirklichkeit aber ein Geflecht aus Behörden, Fristen und Formularen. Der folgende Überblick zeigt, welche Stellen zuständig sind, welche Unterlagen verlangt werden, was das Ganze kostet – und wie man den Papierkram übersteht.
Die ersten Anlaufstellen: Wer ist überhaupt zuständig?
Bevor ein Antrag gestellt wird, lohnt sich ein Blick darauf, wer welchen Teil des Verfahrens bearbeitet. Drei Institutionen tauchen dabei immer wieder auf, eine vierte kommt hinzu, sobald Kindergeld oder Kinderzuschlag ins Spiel kommen.
| Stelle | Aufgabe | Typischer Kontaktzeitpunkt |
|---|---|---|
| Ausländerbehörde | Prüft und erteilt den Aufenthaltstitel in Deutschland | Nach Zustimmung zum Visum bzw. nach Einreise |
| Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) | Nimmt den Visumantrag im Herkunftsland entgegen | Vor der Einreise |
| Standesamt | Bestätigt Familienstand, Ehe- und Geburtsurkunden | Parallel, oft schon vorab |
| Familienkasse / Jobcenter | Prüft Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere Leistungen | Nach der Einreise, sobald das Kind gemeldet ist |
Die Auslandsvertretung ist meist die erste Station: Hier wird der Visumantrag gestellt, mit persönlichem Termin, der je nach Land Wochen bis Monate im Voraus gebucht werden muss. Die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort kommt ins Spiel, sobald die Zustimmung zum Familiennachzug erteilt werden soll. Das Standesamt prüft, ob Ehe- oder Geburtsurkunden aus dem Ausland überhaupt anerkannt werden – ein Schritt, der gerne unterschätzt wird.
Familie aus dem Ausland nachholen: So läuft das Verfahren grob ab
Der Ablauf unterscheidet sich je nach Herkunftsland, folgt aber meist einem ähnlichen Muster: Zuerst wird geklärt, ob überhaupt ein Anspruch besteht – Ehepartner und minderjährige Kinder sind der Regelfall. Danach reicht die im Ausland lebende Person den Visumantrag ein, während die Ausländerbehörde prüft, ob Wohnraum und Einkommen ausreichen. Erst wenn beide Seiten grünes Licht geben, wird das Visum ausgestellt.

Wie lange das dauert, hängt stark vom Land und der Botschaftsauslastung ab – manchmal drei Monate, oft eher sechs bis neun. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 27 ff. des Aufenthaltsgesetzes, nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.
Sprachnachweis, Alter und Ausnahmen: Details, die oft übersehen werden
Ein Punkt sorgt immer wieder für böse Überraschungen: Beim Ehegattennachzug wird in der Regel ein einfacher Sprachnachweis verlangt, meist das Zertifikat A1 des Goethe-Instituts – noch bevor die Einreise erfolgt. Ausnahmen gibt es etwa für Ehepartner von Fachkräften, für Staatsangehörige bestimmter Länder mit Sonderabkommen sowie für Fälle, in denen der Spracherwerb aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist. Beim Kindernachzug spielt zusätzlich das Alter eine Rolle: Bis zum 16. Geburtstag reicht meist der Nachweis der Verwandtschaft, danach kommen Kriterien wie Deutschkenntnisse hinzu. Wer diese Feinheiten erst beim Botschaftstermin erfährt, verliert oft Monate.
Was der Antrag kostet: Gebühren im Überblick
Neben Zeit kostet der Familiennachzug auch Geld – eine grobe Orientierung:
| Position | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Visumgebühr pro Erwachsenem | rund 75 Euro |
| Visumgebühr pro Kind (unter 18) | rund 37,50 Euro |
| Beglaubigte Übersetzung, pro Seite | 50 bis 90 Euro |
| Apostille oder Legalisation einer Urkunde | 25 bis 100 Euro, je nach Land |
| Sprachkurs bis Niveau A1 | 100 bis 400 Euro, je nach Anbieter |
Bei einer vierköpfigen Familie kommen so schnell mehrere Hundert Euro an Gebühren zusammen, ohne Reisekosten mitzurechnen.
Unterlagen, die immer wieder verlangt werden
An dieser Stelle wird es konkret. Fast jede Familie, die diesen Weg gegangen ist, berichtet dasselbe: Die Antragsformulare wiegen am Ende schwerer als die eigentliche Wartezeit. Zu den Klassikern gehören:
- Gültiger Reisepass aller Antragstellenden
- Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde, beglaubigt und übersetzt
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnungsgeberbestätigung)
- Einkommensnachweise beziehungsweise Verpflichtungserklärung
- Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
- Biometrische Passfotos nach aktuellen Vorgaben
- Bei Kindern: Sorgerechtsnachweis, falls nicht beide Elternteile mitreisen
- Sprachzertifikat, sofern beim Ehegattennachzug erforderlich
Gerade bei Verpflichtungserklärung und Einkommensnachweis knirscht es oft im Detail, weil jede Ausländerbehörde die Formulare ein wenig anders haben möchte. Wer sich nicht selbst durch zwanzig PDF-Varianten wühlen will, findet bei Amtly eine Übersicht, die genau diesen Antrag Schritt für Schritt begleitet – inklusive der Frage, welche Anlage zu welchem Termin gehört.
Nicht selten kommt noch ein zweites Thema auf den Tisch: Sobald Kinder in Deutschland leben und das Familieneinkommen knapp bemessen ist, lohnt sich ein Blick auf zusätzliche Leistungen. Auch hier lässt sich der Papierkram abkürzen, wenn man Kinderzuschlag beantragen mit Amtly angeht statt mit dem klassischen Formularsatz der Familienkasse – die Anwendung weist auf fehlende Nachweise hin, bevor der Antrag beim Amt landet.
Wohnraum und Einkommen: Was als ausreichend gilt
Die Ausländerbehörde prüft, ob die Wohnung groß genug für die Familiengröße ist – als Richtschnur gelten rund 12 Quadratmeter pro Person über sechs Jahren, je nach Bundesland leicht abweichend. Beim Einkommen zählt, ob der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen gesichert ist – Ausnahmen bestehen etwa für anerkannte Flüchtlinge. Wer unsicher ist, sollte das frühzeitig klären, statt nach dem Botschaftstermin eine Absage zu riskieren.
Wenn Kinder mit nachziehen: Alltag, Namen und neue Routinen
Sind die Formulare erst einmal durch, beginnt für Kinder ein eigenes Kapitel: neue Sprache, neue Schule, neue Freunde. Eltern berichten oft, dass die ersten Wochen nach der Einreise anstrengender sind als der gesamte Papierkram davor. Wer sich in dieser Phase Anregungen für einen ruhigen, respektvollen Familienalltag holen möchte, findet in einem Ratgeber zu gewaltfreier Erziehung hilfreiche Impulse. Auch vorausschauende Planung lohnt sich: Wer schon während der Wartezeit erste Besuche mit im Ausland lebenden Angehörigen plant, kann sich an einer Übersicht zu Ferienterminen für die Reiseplanung orientieren.
Dokumente aufbewahren und übersetzen: praktische Tipps
Sind alle Unterlagen einmal zusammengetragen, beginnt die zweite Herausforderung: sie über Jahre hinweg griffbereit und gültig zu halten. Ein paar Grundregeln haben sich in der Praxis bewährt:
- Originale niemals dauerhaft bei einer Behörde abgeben – immer beglaubigte Kopien einreichen.
- Übersetzungen nur von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern anfertigen lassen, sonst werden sie an vielen Ämtern zurückgewiesen.
- Bei Urkunden aus bestimmten Ländern zusätzlich eine Apostille oder Legalisation einholen, bevor eine Übersetzung beauftragt wird.
- Digitale Scans in hoher Auflösung anlegen und an einem zweiten Ort speichern.
- Fristen im Blick behalten: Manche Bescheinigungen, etwa Ledigkeitsbescheinigungen, gelten nur wenige Monate.
Wer diese Punkte beachtet, erspart sich oft einen zweiten Botschaftstermin wegen abgelehnter Übersetzung oder abgelaufener Urkunde.
Die Wartezeit psychisch überstehen
So nüchtern die Behördenlogik auch klingt: Wochen- oder monatelanges Warten zehrt an den Nerven, besonders wenn Kinder fragen, wann Mama oder Papa endlich kommt. Feste Rituale helfen vielen Familien, diese Zeit zu strukturieren – ein wöchentlicher Videoanruf zur gleichen Uhrzeit, ein Kalender zum Abhaken der Tage. Wer nach Anregungen sucht, wie sich mehr Gelassenheit in stressige Phasen bringen lässt, findet dazu auch Wege zu mehr innerer Ruhe für den Alltag während eines laufenden Verfahrens.
Häufige Fragen zum Familiennachzug
Wie lange dauert es, eine Familie aus dem Ausland nachzuholen?
Das schwankt stark: von wenigen Monaten bei gut vorbereiteten Anträgen bis zu über einem Jahr, wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen oder die Vertretung stark ausgelastet ist.
Welche Übersetzung wird anerkannt?
In der Regel nur Übersetzungen von in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern. Übersetzungen aus dem Herkunftsland werden häufig nicht akzeptiert.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Die Behörde setzt meist eine Nachfrist. Wird diese nicht eingehalten, kann der Antrag ruhen oder abgelehnt werden – deshalb lohnt sich eine vollständige Zusammenstellung vor dem ersten Termin.
Kann die ganze Familie gleichzeitig nachreisen?
Grundsätzlich ja, in der Praxis richten sich Termine bei der Auslandsvertretung aber oft nach einzelnen Personen, sodass die Einreise gestaffelt erfolgt.
