Als Erstes muss ein Arzt verständigt werden, der offiziell den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Erst dann kann ein Bestattungsunternehmen die Überführung des Toten veranlassen.
Der Bestatter übernimmt im Bestattungsinstitut die hygienische und ästhetische Versorgung des Toten. Anschließend wird er zum Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium überführt, je nachdem welche Bestattungsart mit dem Bestatter vereinbart wurde. Dann wird ein Sarg oder eine Urne ausgesucht. Der Bestatter legt in Absprache mit der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. dem Krematorium einen Bestattungstermin fest.
Um Angehörige zu entlasten, kümmert sich das Bestattungsinstitut außerdem oft um viele Formalien, die es bei Bürger- und Standesämtern, im Krankenhaus, mit Versicherungen und Arbeitgebern zu klären gilt. So meldet es den Verstorbenen häufig direkt von Rentenbezügen und Versicherungen ab und sorgt dafür, dass Ansprüche aus einer Sterbegeldversicherung geltend gemacht werden.
Welche wichtigen Dokumente müssen Sie bereithalten?
Im Sterbefall müssen einige Dokumente kurzerhand zur Verfügung stehen. Die wichtigsten sind diese:
- Sterbeurkunde vom Hausarzt/Notarzt
- Personalausweis des Verstorbenen
- Versichertenkarte der Krankenkasse, falls vorhanden
- Vertrag für Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvorsorge, falls vorhanden
- weitere Versicherungsunterlagen
Je nach Familienstand werden diese Dokumente benötigt:
- ledig: Geburtsurkunde, Stammbuch
- verheiratet: Stammbuch oder Heiratsurkunde
- geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Stammbuch
- verwitwet: Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Ein weiteres wichtiges Dokument ist - falls vorhanden - das Testament des Verstorbenen. Darin hat er möglicherweise Angaben zu Art und Rahmen der gewünschten Bestattung gemacht. Das Testament wird allerdings meistens erst Wochen nach der Beisetzung geöffnet. Eine Trauerfall-Vorsorge hingegen gewährleistet, dass die persönlichen Wünsche des Verstorbenen rechtzeitig und terminunabhängig berücksichtigt werden.